Verbrauchermedien und –organisationen sowie Vergleichsportale empfehlen immer wieder Pflegetagegeldtarife, die im Pflegefall bereits bei Pflegestufe 0 Beitragsfreiheit vorsehen. Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hat nun ausgerechnet, dass weitgehende Beitragsbefreiungen nur vordergründig vor-teilhaft sind. Vielmehr bergen sie ein erhebliches Risiko von starken Bei-tragserhöhungen für alle Versicherten in den betroffenen Tarifen – vor allem im Alter.
Beitragsbefreiungen im Pflegefall können dazu führen, dass der Pflegegeld-Tarif im Alter nicht mehr finanzierbar ist, warnt die DAV in der aktuellen Ausgabe ihrer Verbandszeitschrift „Aktuar Aktuell“. Das gelte insbesondere für Tarife, die bereits bei den Pflegestufen I und 0 Beitragsbefreiungen im Pflegefall vorsehen. Hier bestehe ein erhebliches Risiko von Beitragserhöhungen, so die Aktuare.
Der Grund: Die Pflege-Wahrscheinlichkeit beträgt ab dem Alter von 75 Jahren zehn Prozent und steigt dann bis Alter 90 auf ca. 50 Prozent. Das heißt, im hohen Alter zahlen nur noch rund 50 Prozent der Versicherten in den betroffenen Tarifen überhaupt Beiträge. Die Folge sind sehr spürbare Beitragserhöhungen, weil die notwendigen Beiträge des Versichertenkollektivs sich auf immer weniger Zahler konzentrieren.
Letztendlich würde diese Entwicklung dazu führen, dass der Versicherungsschutz im Alter nicht mehr finanzierbar wäre, warnt der DAV.
Fazit der DAV: Die Empfehlung, Tarife mit weitgehender Beitragsbefreiung abzuschließen, gehe in die falsche Richtung. Um die Beitragsbelastung im Pflegefall wirkungsvoll zu reduzieren, sollten Kunden zu Vertragsbeginn einen etwas höheren Tagessatz abschließen. Mit diesem zusätzlichen Tagegeld können die Kunden im Pflegefall den benötigten Beitrag finanzieren.
Die Pflegetagegeld-Tarife der DKV bieten, unter anderem aus den hier aufgeführten Gründen, keine Beitragsbefreiungs-Option.